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Forderungsbeitreibungen

Der Erfolg in der Zwangsvollstreckung ist auch ein Gradmesser für den "erfolgreichen Rechtsanwalt".
Zwangsvollstreckungsrecht ist in erster Linie Gläubigerrecht, denn es dient der Verwirklichung des titulierten Anspruches. Die Vollstreckungsverwirklichung ist das Ergebnis des Wettlaufs zwischen Gläubiger und Schuldner.
In unserer Kanzlei sind die Mitarbeiter insbesondere auch im Zwangsvollstreckungsrecht sehr gut qualifiziert. Ziel ist der schnelle und für den Schuldner möglichst nicht vorhersehbare Zugriff auf dessen Vermögen etc.
Die Zwangsvollstreckung umfasst:
- zunächst das außergerichtliche Tätigwerden (Mahnung, Aufforderungsschreiben)
- die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- die Informationsbeschaffung über den Schuldner und dessen Vermögen zur orbereitung der Zwangsvollstreckung
- nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Urkunde etc.)
- und der notwendigen Informationen über den Schuldner die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Info-Links
- Das Mahnverfahren
http://www.mj.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/publik/mahnverfahren.pdf
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