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Haftpflichtrecht

§ 823 Abs. 1 BGB:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Folgende Haftpflichttatbestände werden u. a. von unserer Tätigkeit erfasst:
- Verstoß gegen Schutzgesetze
- Unverantwortlichkeit, Billigkeitshaftung, Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Haftung des Tierhalters und des Tierhüters
- Haftung für Einsturz von Gebäuden
- Haftung für Amtspflichtverletzungen
- Haftung des Kraftfahrzeughalters
- Haftung des Kraftfahrzeugführers
- Haftung aus der Straßenverkehrsordnung
- Haftung aus Vertragsverletzungen
- Haftung aus Verkehrssicherungspflichten
Sowohl die Anspruchsteller als auch die angeblich Haftenden werden von uns vertreten, wobei selbstverständlich jegliche Interessenkollision vermieden wird.
Ziel ist es, sämtliche Schadensersatzansprüche für den Mandanten durchzusetzen, z. B. Vermögensschaden, Personenschaden einschließlich Schmerzensgeld, Sachschäden bzw. bei Vertretung des Schadensverursachers die Schadenersatzansprüche berechtigter Weise abzuwehren, wobei dabei eine umfassende Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Versicherer garantiert wird.
